Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung vom Bosnischen ins Deutsche oder umgekehrt? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Ob für Behördengänge, Gerichte, Universitäten oder die persönliche Dokumentation: Unsere Übersetzungen sind amtlich anerkannt und werden ausschließlich von beeideten Fachübersetzerinnen und Fachübersetzern durchgeführt – inklusive Stempel, Unterschrift, mit elektronischer Signatur oder auf Wunsch auch als Papierversion per Post.
Die bosnische Sprache gehört zum südslawischen Zweig der indogermanischen Sprachfamilie und ist eng verwandt mit dem Serbischen und Kroatischen. Gesprochen wird sie hauptsächlich in Bosnien und Herzegowina, aber auch in Teilen von Serbien, Montenegro, der Türkei und in der bosnischen Diaspora weltweit.
Anders als das Serbische, das auch das kyrillische Alphabet verwendet, nutzt das Bosnische die lateinische Schrift. Zudem gibt es sprachliche Eigenheiten, wie etwa die Begriffe „kahva“ für Kaffee oder „sedmica“ für Woche, die das Bosnische von seinen Nachbarsprachen abgrenzen. Genau diese feinen Unterschiede sind in der amtlichen Übersetzung entscheidend – besonders bei juristischen oder persönlichen Dokumenten.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offiziell bestätigte Übersetzung, die von einem dafür gerichtlich beeideten Übersetzer oder einer beeideten Übersetzerin erstellt und unterschrieben wird. Zusätzlich wird sie mit einem Stempel oder mit einer elektronischen Signatur versehen, wodurch die Übereinstimmung mit dem Originaldokument bestätigt wird.
Diese Form der Übersetzung wird von Behörden, Gerichten, Universitäten und anderen offiziellen Stellen anerkannt. Sie ist in der Regel immer dann erforderlich, wenn es um rechtlich relevante oder amtliche Dokumente geht – wie etwa Urkunden, Zeugnisse oder Verträge.
Eine beglaubigte Übersetzung ist zum Beispiel dann notwendig, wenn Sie
Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsdokumente, Aufenthaltsnachweise, Strafregisterbescheinigungen, Ledigkeitsbescheinigungen oder Meldebestätigungen
Zeugnisse, Diplome, Arbeitsbestätigungen, Studiennachweise oder Praktikumsnachweise
Kaufverträge, Vollmachten, Gerichtsbeschlüsse oder eidesstattliche Erklärungen
Alle unsere Übersetzerinnen und Übersetzer für die Sprachkombination Bosnisch–Deutsch verfügen über eine gerichtliche Beeidigung in Österreich, einen Universitätsabschluss sowie fundierte Fachkenntnisse in Bereichen wie Recht, Verwaltung, Bildung oder Medizin.
Der Ablauf ist unkompliziert:
Für viele Standarddokumente bieten wir auch Express-Übersetzungen innerhalb von 24 bis 48 Stunden an.
Die Preise richten sich nach Umfang, Fachlichkeit und Lesbarkeit des Ausgangstextes. Als Orientierung:
Sie erhalten von uns in jedem Fall ein fixes, für Sie unverbindliches Angebot vorab – ohne versteckte Gebühren.
Gerade bei beglaubigten Übersetzungen ist sprachliches Feingefühl gefragt. Der bosnische Sprachraum ist kulturell wie sprachlich sehr vielfältig – zwischen muslimisch geprägten Redewendungen, katholisch beeinflussten Formulierungen und regionalem Vokabular.
Unsere Übersetzer:innen kennen diese Unterschiede genau – und sorgen dafür, dass Ihre Übersetzung nicht nur sprachlich korrekt, sondern auch kulturell stimmig und juristisch einwandfrei ist.
Für die Übersetzung reicht ein gut lesbarer Scan oder ein scharfes Foto.
Ja. Sie erhalten auf Wunsch die fertige beglaubigte Übersetzung per E-Mail als PDF. Bei Bedarf senden wir das Original zusätzlich per Post.
Kein Problem – teilen Sie uns Ihre Wünsche mit, wir setzen sie, sofern sie inhaltlich mit dem Ausgangstext übereinstimmen, gerne um.
In der Regel liefern wir innerhalb von 2–3 Werktagen. Express ist nach Absprache möglich.
Ja, unsere Übersetzungen werden von Ämtern, Gerichten, Universitäten und Notaren akzeptiert.
„Sehr professioneller Ablauf. Ich brauchte eine beglaubigte Übersetzung meiner Geburtsurkunde für das Magistrat in Wien – hat alles reibungslos funktioniert.“ – I. K., Wien
„Schnell, freundlich, zuverlässig. Die Übersetzung meiner Scheidungsdokumente wurde vom Gericht sofort anerkannt.“ – M. S., Linz