Da der Beruf der Übersetzerin/des Übersetzers leider nicht geschützt ist, kann diese Berufsbezeichnung auch von Personen ohne fundierte Ausbildung und Qualifikation verwendet werden.
Daher ist bei Übersetzungen [HOISS] die Einhaltung der unten angeführten Kriterien von zentraler Bedeutung für die Sicherstellung qualitativ hochwertiger Übersetzungen.
Diese Kriterien werden regelmäßig durch die zuständige ISO-Stelle kontrolliert.
Wir arbeiten ausschließlich mit ÜbersetzerInnen zusammen, die über fundierte Fachkenntnisse im jeweiligen Fachbereich verfügen, die in ihre Muttersprache übersetzen und den Nachweis erbringen, dass sie
über fünf Jahre vollzeitliche Berufserfahrung auf dem Gebiet des Übersetzens verfügen.
Darüber hinaus legen wir großen Wert darauf, dass sich unsere MitarbeiterInnen durch Schulungen und Weiterbildungen sowie die Lektüre einschlägiger Fachliteratur laufend weiterbilden.
Unsere ÜbersetzerInnen verfügen über folgende Kompetenzen und Qualifikationen:
Fachliche, sprachliche und textliche Kompetenz in Ausgangs- und Zielsprache
Unsere ÜbersetzerInnen sind in der Lage, den jeweiligen Ausgangstext in seinem vollen inhaltlichen
Umfang zu erfassen und unter Berücksichtigung der jeweiligen Textsortenkonventionen korrekt in die
Zielsprache zu übertragen.
Recherchierkompetenz
Unsere ÜbersetzerInnen verstehen es, sich mit Hilfe von unterschiedlichsten Informationsquellen und
Recherchetools, erforderliche Zusatzinformationen zu beschaffen, die sie benötigen, um den Inhalt des
Ausgangstexts zu erfassen und korrekt in die Zielsprache zu übertragen.
Kulturelle Kompetenz
Unsere ÜbersetzerInnen verfügen über die notwendigen Kenntnisse der ausgangssprachlichen und
zielsprachlichen Kultur und das entsprechende Fingerspitzengefühl, um Übersetzungen anzufertigen, die
den jeweiligen kulturellen Besonderheiten Rechnung tragen.
Ausbildung und fachliche Kompetenz spielen nicht nur bei der Auswahl unserer ÜbersetzerInnen, sondern auch bei unseren In-House-Mitarbeiterinnen eine wichtige Rolle.
Daher besitzen alle unsere Projektleiterinnen eine sprachliche Hochschulausbildung (z.B. Studium der Translationswissenschaft oder Studium der Germanistik). Somit stellen wir bereits von Beginn der Auftragsabwicklung an sicher, dass unsere Mitarbeiterinnen aufgrund ihrer sprachlichen Kompetenz und Ausbildung korrekt einschätzen können, welche unserer ÜbersetzerInnen für die jeweilige Übersetzung bzw. das Korrektorat am geeignetsten ist, um den Anforderungen des Textes gerecht zu werden.Alle Dokumente, die uns von unseren KundInnen übermittelt werden, behandeln wir mit größter Diskretion, d. h. die eventuell im beauftragten Text erhaltenen Informationen über KundInnen etc. dürfen außerhalb des Büros (mit Ausnahme der ÜbersetzerInnen/RevisorInnen/fachlichen PrüferInnen) nicht verwendet oder bekannt gegeben werden.
Alle internen und externen MitarbeiterInnen müssen eine Geheimhaltungserklärung unterzeichnen. Auf Wunsch unserer KundInnen sind wir auch gerne bereit eine eigene Geheimhaltungserklärung zu unterzeichnen. Die Unterlagen unserer KundInnen langen ausschließlich auf elektronischem Wege ein und unterliegen der Datensicherheit.
Um die Datensicherheit unserer KundInnen zu erhöhen, erfolgte im Juni 2017 die Umstellung der Webseite www.uebersetzungen‑hoiss.at/ auf eine https-Verschlüsselung (https://www.uebersetzungen‑hoiss.at/). Somit werden alle Dateien, die über unser Webseiten-Anfrageformular einlangen, in verschlüsselter Form übermittelt.
Sollten Sie weitere Fragen zur Qualifikation unsere MitarbeiterInnen bzw. zu unserer Qualitätssicherung haben, steht Ihnen unser Übersetzungsbüro jederzeit gerne zur Verfügung!