Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung vom Serbischen ins Deutsche oder umgekehrt? Dann sind Sie bei HOISS in den besten Händen. Wir liefern rechtssichere und offiziell anerkannte Übersetzungen für Ihre Dokumente – mit Stempel, Unterschrift und auf Wunsch auch als gedrucktes Original per Post.
Unsere Übersetzer:innen sind gerichtlich beeidet, arbeiten nach behördlichen Anforderungen und garantieren Ihnen nicht nur sprachliche Präzision, sondern auch absolute Verlässlichkeit – egal ob für Behörden, Gerichte oder Universitäten.
Serbisch ist eine südslawische Sprache, die vor allem in Serbien, Montenegro, Bosnien-Herzegowina und von serbischen Gemeinschaften weltweit gesprochen wird.
Ein besonderes Merkmal des Serbischen ist, dass es zwei Schriftsysteme verwendet: die kyrillische und die lateinische Schrift. Beide sind offiziell gleichwertig. Das macht Übersetzungen besonders anspruchsvoll – denn es kommt darauf an, welche Variante das Ausgangsdokument nutzt und welches Layout gewünscht ist.
Zudem gibt es Unterschiede im juristischen und administrativen Wortgebrauch zwischen Serbien und Österreich – genau hier braucht es fachlich geschulte Übersetzer:innen, die sich sowohl mit der Sprache als auch mit den rechtlichen Systemen auskennen.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine Übersetzung, die von einem gerichtlich vereidigten Übersetzer oder einer vereidigten Übersetzerin erstellt wurde – inklusive Stempel und Unterschrift. Damit wird bestätigt, dass die Übersetzung inhaltlich korrekt und vollständig ist.
Diese Form der Übersetzung ist erforderlich, wenn Sie Dokumente bei offiziellen Stellen wie
vorlegen müssen. Das betrifft beispielsweise Urkunden, Zeugnisse, Verträge oder Meldebestätigungen.
Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Staatsbürgerschaftsnachweise, Strafregisterbescheinigungen, Ledigkeitsbescheinigungen, Meldezettel
Schulzeugnisse, Studienabschlüsse, Anerkennungen, Diplome
Verträge, Gerichtsurteile, Vollmachten, eidesstattliche Erklärungen
Arbeitsverträge, Bewerbungsunterlagen, Firmenregisterauszüge
Bei HOISS arbeiten ausschließlich muttersprachliche, gerichtlich beeidete Übersetzer:innen, die nicht nur die Sprache perfekt beherrschen, sondern auch mit der Fachterminologie vertraut sind.
Jede Übersetzung erfolgt gemäß den behördlichen Anforderungen.
Viele Standarddokumente können wir auch innerhalb von 24–48 Stunden liefern – ohne Zusatzkosten für den Express-Service.
Die Kosten richten sich nach Umfang, Lesbarkeit und Fachlichkeit des Dokuments. Als Anhaltspunkt gilt:
Ein für Sie unverbindliches Angebot erhalten Sie immer vorab – ohne versteckte Zusatzkosten.
Serbisch unterscheidet sich nicht nur durch das Alphabet, sondern auch durch stilistische und kulturelle Feinheiten, die in amtlichen Dokumenten eine große Rolle spielen können.
Ein falsches Wort, eine missverständliche Formulierung oder ein falsch übertragener Name kann zu Rückfragen oder sogar Ablehnung durch Behörden führen. Deshalb ist es wichtig, dass nur geschulte, erfahrene Fachleute mit Ihren Dokumenten arbeiten – wie bei HOISS.
Wir achten darauf, dass Namen, Ortsbezeichnungen, Datumsformate und juristische Formulierungen exakt so übertragen werden, wie es die Zielbehörde benötigt.
In der Regel 2–3 Werktage. Express ist bei vielen Dokumenten ohne Aufpreis möglich.
Ja. Unsere Übersetzungen sind offiziell und anerkannt – egal ob für Standesamt, Gericht oder Bildungsministerium.
Selbstverständlich. Wir arbeiten mit beiden Schriftsystemen – kyrillisch und lateinisch – professionell und korrekt.
Ja, auf Wunsch per E-Mail, gescannt oder elektronisch beglaubigt als PDF. Die Papierversion schicken wir Ihnen bei Bedarf gerne zusätzlich per Post.
Natürlich. Senden Sie uns alle Unterlagen, und wir erstellen ein gebündeltes Angebot
„Ich habe eine beglaubigte Übersetzung meiner Heiratsurkunde aus Serbien für die MA35 gebraucht – war super schnell und wurde sofort akzeptiert.“ – S. J., Wien
„Danke für die unkomplizierte Abwicklung. Das Gerichtsdokument wurde perfekt übersetzt.“ – D. K., Salzburg