Wir wissen, wie wichtig es für Sie ist, dass Einreichtermine und Fristen eingehalten werden und beglaubigte Übersetzungen verlässlich bei der jeweiligen Behörde des Ziellandes akzeptiert werden. Auf Wunsch holen wir für Sie auch gerne alle weiteren erforderlichen behördlichen Überbeglaubigungen ein, sollten diese von den Behörden des Ziellandes verlangt werden.
Daher legen wir größten Wert auf die Einhaltung von Terminen und die Auswahl der GerichtsdolmetscherInnen, welche beglaubigte Übersetzungen anfertigen. Auf Wunsch holen wir für Sie auch gerne alle weiteren erforderlichen behördlichen Überbeglaubigungen ein, sollten diese von den Behörden des Ziellands verlangt werden.
Wir sind stets bemüht, Ihre beglaubigten Übersetzungen auf höhstem Niveau so zu organisieren, dass Ihr persönlicher Aufwand möglichst gering ist. Wir liefern unsere Übersetzungen auf dem Postweg oder, wenn möglich, mit elektronischer Signatur. Gerne können wir Ihnen auf Wunsch einen Scan der beglaubigten Übersetzung vorab via E-Mail übermitteln.
Von Ihrer Online-Anfrage bis zur Lieferung der Übersetzung müssen Sie unser Büro theoretisch kein einziges Mal persönlich aufsuchen, was insbesondere unsere KundInnen mit Wohnort bzw. Firmensitz außerhalb von Graz, Linz oder Wien schätzen.
Beglaubigte Übersetzungen werden vor allem dann benötigt, wenn ein fremdsprachiges Dokument bei einer Behörde oder bei Gericht vorgelegt werden muss. In erster Linie betrifft dies Dokumente wie:
In Österreich werden Übersetzungen von Dokumenten, die bei einer Behörde oder einem Gericht vorgelegt werden müssen, von „Allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten DolmetscherInnen“ angefertigt und beglaubigt. Diese GerichtsdolmetscherInnen werden vom Justizministerium geprüft und beeidigt.
Beglaubigte Übersetzungen sind mit dem Ausstellungsdatum und der Unterschrift des/der GerichtsdolmetscherIn versehen, sowie mit einer Beglaubigungsklausel, welche bestätigt, dass die Übersetzung in ihrem vollen Inhalt dem Ausgangstext entspricht.
Die Tätigkeit des/der GerichtsdolmetscherIn ist allerdings nicht zu verwechseln mit den Zuständigkeiten eines Notars, welcher die Beglaubigung von Unterschriften vornimmt bzw. beglaubigte Kopien des Originals einer öffentlichen Urkunde anfertigt. Ein Notar ist dagegen in Österreich nicht berechtigt, eine beglaubigte Übersetzung auszustellen.
Benötigen Sie beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten für Ihre Geschäftsbeziehungen und/oder für etwaige Behördengänge, können Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung verlassen. Unser Angebot umfasst beglaubigte Übersetzungen in allen Fachgebieten und nahezu allen Sprachen.
Wir arbeiten mit GerichtsdolmetscherInnen in ganz Österreich zusammen, sodass wir Ihnen eine äußerst schnelle und gewissenhafte Bearbeitung Ihrer Unterlagen garantieren können. Unser Angebot umfasst beglaubigte Übersetzungen unter anderem in folgenden Sprachen:
Unsere GerichtsdolmetscherInnen arbeiten termintreu, vertraulich und professionell! Bei uns können Sie sicher gehen, dass Ihre beglaubigten Übersetzungen im jeweiligen Zielland bzw. von der jeweiligen Behörde anstandslos akzeptiert werden!
Für Ihre kostenlose und unverbindliche Anfrage stehen Ihnen unsere Büros in Wien, Graz und Linz gerne zur Verfügung – wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen!
Um Ihnen unser Angebot erstellen zu können, bitten wir Sie, uns die Dokumente, für die Sie eine beglaubigte Übersetzung benötigen, zur Ansicht zukommen zu lassen. Diese können Sie uns in gescannter Form oder als Foto mit guter Auflösung entweder über unser Anfrageformular oder per E-Mail (office@uebersetzungen-hoiss.at) zukommen lassen. Alle übermittelten Dokumente werden streng vertraulich behandelt.
Gerne können Sie Ihre Dokumente auch persönlich in einem unserer Büros in Wien, Graz oder Linz vorbeibringen und bei uns einscannen lassen – wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Nach Erhalt Ihrer Unterlagen besprechen wir mit unseren GerichtsdolmetscherInnen die Kosten sowie die Bearbeitungsdauer für Ihre beglaubigte Übersetzung.
Unser Angebot erhalten Sie üblicherweise schon am selben oder am nächsten Arbeitstag per E-Mail oder, wenn Sie es wünschen, telefonisch.
Unsere Angebote sind für Sie kostenlos und unverbindlich.
Bei jeglichen weiteren Fragen zu beglaubigten Übersetzungen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung!